Absicherung Allgemein Marketing Rechtsfragen Verkaufsförderung Wetten

„Regen-Wette ist erlaubte Werbung“, sagen die Richter

„Was das Möbelhaus vorhatte, war kein Spiel, sondern hatte einen ernsthaften wirtschaftlichen Zweck – nämlich Möbel verkaufen“, sagte der Rechtsanwalt der Möbelhauskette gegenüber dem Magazin Stern. Die Bundesrichter sehen dies nun genauso und brachten Klarheit in eine seit Jahren bestehende Unsicherheit über die Rechtsnatur der beliebten Wetter-Wetten. „Unabhängig von der Gewinnaktion können die Kunden ohne Verlustrisiko die gekaufte Ware behalten“, erklärte das Gericht. Die Kunden würden schließlich für die Möbel bezahlen und nicht für eine Gewinnchance. Preisvergleiche bei der Konkurrenz stünde zudem jedermann offen.

Die gewonnene Rechtssicherheit tut der Promotion-Landschaft in Deutschland gut. Gerade zu Großereignissen wie der Fußball-WM oder Olympischen Spielen häufen sich Aktionen und Verkaufsförderungsideen, die ebenfalls auch vom Zufall abhängig sind: das Vorhersagen von Fußballergebnissen (coach+win berichtete bereits über die Vielzahl von Tippspielen und deren Mechaniken). So bot Die Bahn eine Bahncard an, bei der man zwölf Monate umsonst dazu erhält, wenn man den Weltmeister richtig getippt hat. Der Elektronikkonzern Media Markt warb ebenso mal wieder mit „Geld zurück“ , sollten Einkäufer des Onlineportals beim Kaufabschluss die Finalpaarung der WM richtig vorhersagen. Verschiedene Finanzinstitute lockten mit Extra-Zinsen für deutsche WM-Tore oder Zusatz-Startguthaben für das neue Girokonto. Das Spektrum der Conditional Rebate, wie sie im Fachjargon genannt wird, ist folglich breit und lässt Kreativen viel Spielraum.

Die gut informierte Süddeutsche Zeitung beruhigte ihre Leser und potentielle Interessenten an jener Promotionform mit den wahren Worten: „Ein großes finanzielles Risiko gehen die Anbieter solcher Wetten dabei nicht ein, da sich Unternehmen dagegen versichern können“. Recht hat sie mal wieder, herzlich willkommen bei SPS Clever Winning.